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AGB

Allgemeines

Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn sie den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers entgegenstehen. Sämtliche Vereinbarungen über Art und Umfang der Lieferung, telefonischer und mündlicher Art, auch solche mit unseren Vertretern, haben nur dann Gültigkeit wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Sollte nach Abschluß des Vertrages eine Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Käufers uns nicht genügen, können wir eine Änderung der Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung oder hinreichende Sicherstellung der Rechnungsbeträge beanspruchen, ohne daß dem Käufer deshalb ein Rücktrittsrecht zusteht. In diesem Falle bleibt uns auch das Recht vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zusteht. In jedem Falle bleibt uns das Recht vorbehalten, zahlungshalber gegebene Wechsel und Schecks bis zu einer befriedigenden Regelung für uns zurückzubehalten.


Angebote

Alle Angebote sind, sofern sie nicht ausdrücklich eine andere Kennzeichnung erfahren, als freibleibend bis zur endgültigen Auftragsbestätigung anzusehen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.


Preise und Zahlungen

Die Preise verstehen sich netto ab Werk, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Preis gilt ab Werk, einschließlich Verpackung. Falls keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen in bar innerhalb 30 Tagen dato faktura frei Zahlstelle des Lieferers ohne jeden Abzug, oder 10 Tagen dato faktura mit 2 % Skonto (nur nach Abzug von Rabatt, Fracht etc. aus dem Nettobetrag) zahlbar. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Landeszentralbankdiskont, mindestens jedoch 5 %. Bei Ratenzahlungen ist die ganze Restschuld sofort fällig, wenn eine Rate länger als 14 Tage, gerechnet vom Verfalltag, im Rückstand bleibt. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Einwendungen oder Gegenansprüche ist nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen. Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen ohne ausdrückliche Vollmacht nicht berechtigt. Die Ordnungsmäßigkeit unserer Rechnungen ist innerhalb von 8 Tagen zu überprüfen, und etwaige Beanstandungen sind während dieser Zeit geltend zu machen. Spätere Reklamationen erkennen wir nicht mehr an. Für die nur zahlungshalber vorbehaltlich der Rückgabe gegen Barzahlung, nur im Falle besonderer Vereinbarung angenommenen Wechsel, werden immer die Diskontspesen berechnet.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die durch etwaige Geldentwertung entstehenden Schäden in Rechnung zu stellen.
Für Wechsel und Schecks wird keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung und Beibringung des Protestes übernommen.
Einzugsspesen, Kursverluste usw. fallen dem Einsender zur Last. Bei Lieferungen an Abnehmer über deren Solvenz wir nicht genügend informiert sind, behalten wir uns vor, Vorauszahlung oder hinreichende Sicherheitsleistung zu verlangen, auch wenn der Kaufabschluß in allen Teilen in Ordnung geht.
Wir sind berechtigt, unsere am Liefertag allgemein geltenden Preise zu berechnen, sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart worden ist. Werden bis dahin die auf Erzeugung, Umsatz und Transport der Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) erhöht oder neu begründet, so erhöht sich der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis auch dann, wenn diese Kosten nicht neben dem Preis gesondert berechnet werden. Ist die Abwälzung der Kostenerhöhung auf den Käufer gesetzlich untersagt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


Lieferungen

Lieferungen können nur im Rahmen unserer Bezugsmöglichkeiten vorgenommen werden. Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen gelten als höhere Gewalt und entbinden uns ggf. von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne daß dem Käufer Ansprüche aufgrund des Rücktritts zustehen. Falls frachtfreie Lieferung vereinbart ist, gilt dieser Bezug nur frachtfrei der Bahnstation des Empfängers. Erhöhte Frachtkosten durch eine andere Art der Beförderung gehen zu Lasten des Käufers. Falls Abnahmen von Teillieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vereinbart sind, so gelten ungefähre, gleichmäßige Verteilungen der Lieferungen. Erfolgt der Abruf nicht innerhalb eines Jahres, so erlischt die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung. Auf Verlangen des Verkäufers bleibt der Käufer zur Abnahme verpflichtet. Alle von uns in Angeboten, Bestätigungsschreiben usw. gemachten Angaben betreffend die Lieferfrist, werden nach bestem Ermessen gegeben, sie sind nur als annähernd zu betrachten und gelten in jeder Weise als für uns unverbindlich. Sie werden nach Möglichkeit eingehalten. Aus verspäteter Lieferung können keinerlei Schadenersatzansprüche oder Vertragsstrafen hergeleitet werden, es sei denn, daß sie schriftlich vereinbart worden ist. Die Lieferfristen beginnen erst nach Erledigung notwendiger Rückfragen zu laufen.


Versand

Alle Transportgefahren, einschließlich Bruch- und Gewichtsverluste, gehen zu Lasten des Käufers, auch wenn Anlieferung durch LKW erfolgt. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, reisen die Sendungen stets auf Gefahr des Empfängers. In diesem Falle ist die Freimachung als eine von uns für den Käufer gemachte Vorlage zu betrachten. Sind bestimmte Weisungen für den Versand in der Bestellung nicht erteilt worden, so wird nach bestem Ermessen, ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung versandt. Unter Berechnung der verausgabten Beträge können auf ausdrücklichen Wunsch Versicherungen gegen Schäden aller Art, Lieferverzögerungen usw. vorgenommen werden. Einwendungen gegen Menge, Gewicht und Qualität der Ware werden in jedem Fall nur dann berücksichtigt, wenn sie vom Käufer innerhalb der im Handelsgesetzbuch für Oualitätsrügen gesetzten Frist, spätestens aber innerhalb acht Tagen nach Empfang der Waren schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht werden. Dies gilt auch, wenn der Besteller Nichtkaufmann ist. Bei berechtigten Beanstandungen des Gewichts, der Menge und Qualität der Ware, liefern wir kostenlos Ersatz ab Werk für die fehlenden oder minderwertigen Stücke. Jeder weitere Schadenersatz- oder Minderungsanspruch, insbesondere die Geltendmachung eines etwaigen Verzugsschadens, sowie das Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten, ist ausgeschlossen. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.
Der Mängelanspruch ist weiter ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z. B.bahnamtliche Tatbestandsaufnahme, Fehlmengenbescheinigung). Eine Gewährleistung für die mit den gelieferten Materialien hergestellten Objekte kann nicht übernommen werden, da der Hersteller keinen Einfluß auf die sachgemäße Verarbeitung hat.


Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen unser Eigentum. Be- und Verarbeitung erfolgen stets für uns, unter Ausschluß des Eigentumerwerbs des Be- oder Verarbeiters nach § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer, soweit wie er nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Verbindung oder Verarbeitung geworden ist, schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie für uns. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung unseres Eigentums/Miteigentums sind untersagt. Der Käufer ist, solange er Händler ist, befugt, unser Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern; diese Befugnis erlischt, wenn sich der Käufer im Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderung vereinbart. Für den Fall, daß der Käufer unsere Ware veräußert, tritt er hiermit schon jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden, auch soweit sie Entgelte für Arbeitsleistungen enthalten, mit allen Nebenrechten, insbesondere Sicherheiten, an uns ab. Veräußert der Käufer unsere Ware nach der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nichtgehörender Ware, so sind wir neben Mitberechtigten Gesamtgläubiger (Treuhänder); hilfsweise ist die Forderung des Käufers gegen seinen Kunden, nach dem Verhältnis des Verkaufswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware, zum Wert der vom Käufer verkauften Ware abgetreten. Die Abtretung an uns betrifft immer den noch realisierbaren Teil der Forderung. Auf unser Verlangen wird der Käufer die Abtretung offenlegen und uns die nötigen Auskünfte und Unterlagen geben. Ferner tritt der Käufer hiermit künftige Ansprüche wegen Schäden an der von uns gelieferten Ware an uns ab. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, falls er nicht in Verzug ist; eine Abtretung an Dritte ist ihm nicht gestattet.
Wir können unsere Ware auf Kosten des Käufers gesondert lagern, kennzeichnen oder abholen sowie jegliche Verfügung über die Ware verbieten. Sofern wir die Ware aufgrund Eigentumsvorbehalt zurücknehmen, liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag und der Käufer ist zur Rückgabe auf seine Kosten verpflichtet; er haftet für den Minderwert, unsere Rücknahmekosten (mindestens 10 % des Preises) und entgangenen Gewinn. Er hat uns sofort, notfalls telefonisch oder telegrafisch zu verständigen, wenn ein Dritter unsere Rechte angreift. Er verzichtet auf die Ansprüche aus Besitz. Wir sind berechtigt, für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeit des Käufers jederzeit Sicherheiten unserer Wahl (insbesondere Grundschulden) und deren Verstärkung zu fordern; wir sind bevollmächtigt, Werte des Käufers, die unserer tatsächlichen Einwirkung unterliegen, als Sicherheit/Pfand in Anspruch zu nehmen und zu verwerten. Der Käufer kann Ansprüche, die ihm gegenüber uns zustehen, nur mit unserer Zustimmung abtreten, verpfänden oder sonst darüber verfügen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Essen.

Sonstiges

Der Käufer erklärt ausdrücklich, daß er für die bestellende Firma zeichnungsberechtigt ist, noch nicht die eidesstattliche Versicherung geleistet hat und sich nicht in Zahlungsschwierigkeiten (Wechselprotest usw.), Geschäftsaufsicht oder Konkurs befindet. Das Bekanntwerden solcher Tatsachen erlaubt dem Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag, unter Ausschluß jeglicher Schadenersatzansprüche seitens des Käufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, weitere Lieferungen solange zurückzustellen, bis die Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Die in Drucksachen, dem Angebot und der Auftragsbestätigung enthaltenen Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit dieselben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
An allen Kostenanschlägen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen gelten nur für das Geschäft, für welches sie vereinbart sind, haben aber weder rückwirkende Kraft, noch gelten sie für spätere Geschäfte, sofern sie nicht besonders erneuert sind.

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